BVO – Spielbetrieb Bezirksligen – Weiteres Vorgehen zur momentanen Corona-Situation (Ampel: ROT”)
Liebe Schachfreunde,
zuerst wollen wir einmal für die große Beteiligung an der Umfrage danken.
Bei dieser ist rausgekommen, dass der Großteil der Mannschaften, sowohl Ligen intern als auch Ligen übergreifend, trotz der 2G Regeln (Corona-Ampel ROT) und steigenden Inzidenzen weiterspielen möchte.
Nachdem wir in der Sondersitzung der erweiterten Vorstandschaft darüber diskutiert haben, sind wir als Spielleitung der Meinung, dass wir dem bayerischen Beispiel (BSB) folgen und im BVO die Saison weiterspielen lassen wollen, solange wir die rechtliche Möglichkeit hierzu haben.
Deswegen wird die Runde am 14.11.2021 regulär stattfinden, mit 2G Regeln – also nur mit Geimpften und Genesenen – laut Vorgabe der Staatsregierung und des BLSV (Ausnahme „Minderjährige Schülerinnen und Schüler“- siehe: Auszug aus 11/211109-Ministerrat.pdf)
Dies gilt für folgende Ligen:
Bezirksoberliga
Bezirksliga Ost
Bezirksliga West
Wir werden das weitere Corona Geschehen weiterhin im Auge behalten und euch darüber informieren, sobald sich Änderungen ergeben.
Viele Grüße
Reiner Schulz (1.BSL) und Daniel Albert (2.BSL) – BVO – Bezirksspielleitung
PS: Strafen nach BVO/TO Anhang B-Absatz 2 können ausgesetzt werden, wenn ein Spielausfall bzw. freigelassene Bretter rechtzeitig kommuniziert wird (MF+BSL)
Schutz- und Hygienekonzept des BSB (gilt entsprechend auch für den BVO)
Das aktuelle Schutz- und Hygienekonzept (und weitere Unterlagen) des BSB ist auf der Webseite https://www.schachbund-bayern.de/index.php?id=1002 abrufbar.
Weitere Unterlagen zum Nachschlagen:
BLSV: Handlungsempfehlungen für Sportvereine zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Auszug aus 11/211109-Ministerrat.pdf
Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an
der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können.