Für den BVO gilt das jeweilige Hygienekonzept des BSB.
Ferner wird auf die auf den gesetzlichen Bestimmungen aufbauenden Handlungsempfehlungen des BLSV verwiesen, die vom BSLV regelmäßig aktualisiert werden:
Handlungsempfehlungen für Sportvereine für den Sportbetrieb während der Corona-Pandemie
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2022/05/Handlungsempfehlungen.pdf
Die Handlungsempfehlungen des BLSV geben einen guten Überblick über die jeweils geltenden Bestimmungen.